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Verhaltensverträge

Verhaltensverträge werden didaktisch dafür eingesetzt, damit ein genau definiertes Zielverhalten entweder häufiger oder weniger häufig auftritt, sind also Zielvereinbarungen zwischen SchülerInnen und LehrerInnen. Neben grundsätzlich in einer Schule gültigen Bildungsund Erziehungsverträgen oder auch unabhängig davon kann es durchaus sinnvoll sein, bei Verhaltensauffälligkeiten oder abweichendem Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler positiv orientierte Verhaltensverträge mit diesem Schüler oder dieser Schülerin und ggf. deren Erziehenden sowie einer Lehrerin oder einem Lehrer abzuschließen. Sie sollen erwünschtes Verhalten durch einen vom Schüler positiv erlebten Verstärker belohnen und so zu einem Abbau unerwünschten Verhaltens beitragen. Bei Einhalten des Ziels können Token vergeben und bei Nicht-Einhalten diese Token wieder entzogen werden. Verhaltensverträge werden mit einzelnen Schülern bzw. Schülerinnen oder aber auch mit einer ganzen Klasse vereinbart. Verträge, die mit einer Klasse geschlossen werden, müssen auch die gesamte Klasse betreffen, wobei diese Verträge in der Regel schriftlich abgefasst werden und von allen Beteiligten unterzeichnet werden müssen, um die Verbindlichkeit zu erhöhen. Es gibt dabei einige wichtige Regeln für Kontingenzverträge nach Homme et al. (1974):

1. "Der Verstärker muss sofort eintreten. Bei Kindern ist es besonders wichtig, dass das verlangte Verhalten verständlich und leicht erkennbar ist und die Belohnung sofort erfolgt.

2. Die anfänglichen Verträge sollten kleine Verhaltensschritte verlangen und belohnen. Es ist besonders wichtig, das Verhalten in kleine Komponenten zu zerlegen und zu definieren. Es wäre z.B. ungünstig, das Zielverhalten im Kontrakt mit „Zimmer aufräumen“ zu beschreiben. Stattdessen sollte das erste Zielverhalten lauten, alle auf dem Boden liegenden Kleidungsstücke aufzuheben und sie am entsprechenden Platz aufzuhängen. Ein zweiter Schritt würde später folgen, nämlich vom Kind zu verlangen sein Bett zu machen. Im dritten Vertrag könnte das Kinder ersucht werden, seine Spielecke oder seinen Schreitisch aufzuräumen. Jedes Mal, wenn das erwünschte Verhalten stabil ist, werden die Kontraktanforderungen gesteigert.

3. Es sollten häufig kleine Belohnungen gegeben werden. Es ist bei Kindern wichtig, Belohnung nicht nur um ihres eigentlichen Wertes willen einzusetzen, sondern, um das Kind wissen zu lassen, wann es sich in erwünschter Weise verhalten hat.

4. Die Belohnung muss für die Leistung und nicht für den Gehorsam eingesetzt werden. Diese Regel bedeutet, dass ein Kontrakt mit einem Kinde kein unspezifiziertes Verhalten als Vertragsziel beschreiben darf. Der Erwachsene darf nicht von Fall zu Fall unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe anlegen. Die Entscheidung, ob ein Kriterium erreicht wurde, sollte nie vom Urteil des Erwachsenen allein abhängen, sondern auch vom Kind überprüfbar sein.

5. Sofortige Belohnung des Verhaltens. Diese Regel spiegelt die einfache und wohlbekannte Wirksamkeit des Verstärkerprinzips wider: Zuerst die Leistung, dann die Belohnung. Es wird dem Kinde nie erlaubt, die Belo hnung zu genießen und erst dann das erwünschte Verhalten zu erbringen. So wäre es z.B. falsch, einen Kontrakt zu schließen, der dem Kind erlaubt, vor Erledigung seiner Hausarbeiten eine halbe Stunde zu spielen.

6. Der Vertrag muss fair sein, d.h. die Bedingungen müssen für das Kind akzeptabel sein. Das Verhältnis zwischen der Belohnungsgröße und dem verlangten Verhalten muss ausgewogen sein.

7. Die Vertragsbedingungen müssen klar sein.

8. Das Abkommen muss ehrlich sein. Arbeiten Eltern mit der Kontraktmethode, so belohnen sie zuerst meist regelmäßig das erwünschte Verhalten. Mit der Zeit allerdings werden sie nur noch unwillig Belohnung für etwas vergeben, was das Kind von ganz alleine tun sollte. Obwohl durch einen guten Vertrag letztendlich die externe Verstärkung reduziert, gleichzeitig aber auch die Selbstverstärkung erhöht werden sollte, ist es von größter Bedeutung, dass die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen währen dessen Gültigkeitsdauer eingehalten werden. Mühsam erreichte Erfolge beim Aufbau von Verhaltensweisen können durch nicht eingehaltene Kontraktabmachungen von Seiten der Eltern wieder vernichtet werden.

9. Der Vertrag muss positiv sein, d.h. er sollte dem Kind keine Strafängste, sondern vielmehr das Gefühl vermitteln, durch die Erfüllung der Vertragsbedingungen einen aktiven und positiven Beitrag zum Erwachsenwerden und zur eigenen Fortentwicklung zu leisten.

10. Das Vorgehen bei der Vertragsmethode muss systematisch sein. Die der Kontraktmethode zugrundeliegende Wirkungsweise besteht darin, dass sie, wie viele andere Selbst-Managementmethoden, zu einer im Alltagsleben einsetzbaren Regel wird. Weiter können weder Vertragsmethoden noch andere Techniken für ganz spezielle Gelegenheiten, z.B. fürs Wochenende oder für schwierige Situationen, reserviert werden. Zudem sollte man sich, so weit wie irgendwie möglich, ausnahmslos an den Vertrag halten.“

So wird etwa auch über eine signifikante Reduktion des Schulschwänzens Verhaltensverträge erreicht, da man durch diesen Zugang positivere Einstellungen unter den Absentisten, höhere Anwesenheitsfrequenzen und ein besseres Verstehen des eigenen Verhaltens bei den Schülern erreichte. Nachdem möglichst natürliche Verstärker aus dem Lebensraum der Schüler vertraglich fixiert und kontingent auf das Schülerverhalten appliziert wurden, verbesserte sich das Verhalten der Schüler in der Schule beträchtlich, sodass man die systematische Verstärkung mittels Kontingenzverträgen als geeignete Methode betrachten darf, Problemverhalten bei Schülern zu modifizieren. Durch den Vertrag und den ständigen Rückbezug darauf wird dem Schüler ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit für sein Schulbesuchsverhalten vermittelt. Verträge wie diese haben eine relativ hohe Effizienz, weil sie alle Beteiligten als gleichwertige Vertragspartner einbeziehen, der Problemkomplexität durch eine individuelle Ausformung des Vertrags Rechnung tragen, die Selbststeuerungsfähigkeit des Probanden ansprechen und von Lehrkräften ohne sonderlichen Zeitaufwand implementierbar sind (vgl. Neukäter & Ricking, 2000).


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Seit 1994 wird jährlich am 5. Oktober der Weltlehrertag bzw. der internationale Tag des Lehrers/der Lehrerin begangen, anlässlich der „Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer“, die 1966 von der UNESCO und der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen wurde.

Spezielle Aspekte des Unterrichtens

Literatur

Neukäter, H. & Ricking, H. (2000). Schulabsentismus. In J. Borchert (Hrsg.), Handbuch der Sonderpädagogischen Psychologie (S. 814–823). Göttingen: Hogrefe.

http://www.learn-line.nrw.de/angebote/schulberatung/ (02-01-14)

10 Vertragsregeln nach Homme et al. (1974, S. 39-43) in der Fassung von Kanfer (1977, S. 366-376), zitiert nach Volker Krumm: 'Erziehungsverträge mit Eltern' oder Verhaltensverträge mit Schülern'.



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