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Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - Definitionen

Leider sind die ursprünglichen Materialien zur aufklärenden Ausstellung "(K)ein sicherer Ort", die - veranstaltet von der OÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft - durch verschiedene Orte Oberösterreichs tourte, nicht länger verfügbar! Wir haben daher eine damals archivierte und somit unvollständige bzw. mit heute fehlenden Links behaftete Version auf unserem Server abgelegt, um die wertvollen aufklärenden Informationen weiterhin präsent zu halten!

Unter demselben Titel findet sich auch ein lesenswerter Text von Rudolf Süsske (2001) zu den Spätfolgen von Missbrauch und Gewalterfahrungen bei Männern, wobei inbesondere auf den subjektiven "Umdeutungsprozess" seitens der Betroffenen verwiesen wird:
http://www.suesske.de/
suesske_trauma2a.htm (03-06-10)

Kennzeichnend für sexuellen Missbrauch ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer, wobei der Täter seine Autoritätsstellung oder Vertrauensposition ausnutzt, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten der abhängigen Person zu befriedigen. Sexueller Missbrauch ist somit Missbrauch von Macht in Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsverhältnissen oder auch von Machtungleichheiten bei Geschlechtern (vgl. Weber & Rohleder 1995, S. 29). Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Gewalt betrifft zwar vorwiegend Kinder und Jugendliche, spiegelt aber oft auch ein Machtgefälle zwischen Männern und Frauen wider, denn in 80-90% der Fälle sexuellen Missbrauchs geht die Gewalteinwirkung vom Mann aus.

Sexueller Missbrauch wird in der Öffentlichkeit und in vielen Publikationen fälschlicherweise mit dem inzestuösen Missbrauch von Töchtern durch ihre Väter und mit der Vorstellung des gewaltsam erzwungenen Beischlafs gleichgesetzt. Diese Sichtweise des sexuellen Missbrauchs kommt vor allem aus der Praxis der Mädchenarbeit, da in viele Fällen der Missbrauch der Mädchen durch einen Familienangehörigen erfolgt (vgl. Engfer 1998, S. 1007 f.)

Von sexuellem Missbrauch betroffen sind Kinder aller Altersgruppen. Der Anteil der Kinder, die im Vorschulalter missbraucht werden, liegt zwischen 8-14%. Das Durchschnittsalter der missbrauchten Kinder liegt ungefähr bei 11 Jahren. In Österreich werden jährlich rund 700 Sexualdelikte an unter 14-jährigen zur Anzeige gebracht (vgl. Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft 2002, S. 7). Betroffen sind vor allem Kinder aus Familien, die verschiedene Belastungsmerkmale, wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Gewalt oder auch Vernachlässigung, aufweisen. Daraus leitet sich die Strategie potentieller Täter ab, sich vor allem in das Vertrauen von Kindern einschleichen, die in ihrer Familie wenig Schutz und Fürsorge erfahren (vgl. Engfer 1998, S. 1010).

Sexuelle Gewalt ist daher für viele Knaben und Mädchen ein alltägliches Problem, das nur in Ausnahmefällen an die Öffentlichkeit dringt. Die von Fachleuten vermutete enorm hohe Dunkelziffer ist begründet in den damit verbundenen Emotionen wie Scham, Furcht, Hilflosigkeit, Wut oder Entsetzen. Nach Schätzungen aus dem Jahr 1987 wird etwa jedes dritte bis vierte Mädchen durch Vater, Stiefvater, Onkel oder einem ihr zumindest nahe stehenden Bekannten sexuell missbraucht. In diesen Fällen sind 98% der Täter Männer, die zu 75% aus der Familie kommen. Aber auch Knaben sind von sexuellem Missbrauch betroffen, man schätzt jeder siebte bis neunte Bub. Bei männlichen Opfern kommen die Täter seltener aus den Familien, sondern sind z.B. Lehrer, Betreuer oder Sporttrainer. Knaben als Opfer sexuellen Missbrauchs werden oft erst spät entdeckt, da Männer zögern, sich in der Rolle des Opfers zu sehen. Außerdem hat der sexuelle Übergriff meist homosexuellen Charakter, da die Täter ebenfalls überwiegend männlich sind. Knaben sind zum Zeitpunkt des Missbrauchs meist etwas jünger als betroffene Mädchen und ihr Missbrauch ist häufiger mit körperlicher Gewalt verbunden.

Es muss hier allerdings auf die Problematik von "Opferraten" hingewiesen werden, die von Fachleuten meist nur widerwillig aber offensichtlich aufgrund des öffentlichen Interesses an statistischen Angaben dennoch immer wieder genannt werden. Zwar erschrecken Häufigkeitsangaben zunächst, führen aber nach einer "Gewöhnungsphase" zu einer gewissen Beruhigung, denn Angst und Unsicherheit werden durch Zahlen eingegrenzt. Eine Anzahl von X-tausend Kindern, die jährlich sexuell Missbraucht werden, legt ferner die Annahme nahe, es handle sich um ein klar umschriebenes Phänomen, dessen Häufigkeit sicher festzustellen ist. Wie in der Folge zu zeigen ist, handelt es sich beim sexuellen Missbrauch aber um einen nur äußerst unscharf definierbaren Bereich.

Eine 14-jährige Jugendliche vertraut Ihnen an, dass ihr 3 Jahre älterer Cousin sie seit einem Jahr sexuell missbraucht, d.h. er sie nötigt, ihn oral zu befriedigen. Sie müsse jedes Mal nachher erbrechen und habe Albträume. Ihre Mutter dürfe davon nichts erfahren, weil sie als Alleinerzieherin froh sei, dass sie die Zeiten, zu denen sie arbeiten müsse, in der Familie von Onkel und Tante verbringen könne. Sonst müsste sie in ein Internat oder Heim. Wie reagieren Sie?

Begriffsbestimmung

Adams & Fay (1989) geben eine kindgerechte Definition von sexuellem Missbrauch:
Sexueller Missbrauch ist das, wenn dich jemand berührt oder dazu bringt, ihn zu berühren, und dich damit ganz durcheinanderbringt oder wenn du die Berührung vielleicht gar nicht gewollt hast. Vielleicht versucht jemand, dich gegen deinen Willen an der Scheide zu berühren oder dich gegen deinen Willen dazu zu bringen, seinen Penis zu berühren.
Adams, C. & Fay, J. (1989). Ohne falsche Scham. Wie Sie Ihr Kind vor sexuellem Missbrauch schützen können. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Neben dem Begriff "sexueller Missbrauch", der am häufigsten verwendet wird, gibt es zahlreiche weitere Bezeichnungen wie die Begriffe sexuelle Gewalt, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Misshandlung, Inzest, Seelenmord, realer Inzest, sexualisierte Gewalt, sexueller Übergriff oder sexuelle Belästigung (vgl. Wipplinger & Amann, 1997). Der Bezeichnung "sexueller Missbrauch" wird häufig kritisiert, weil sie einen korrekten "sexuellen Gebrauch" von Kindern impliziere (vgl. Alkohol-Missbrauch und Alkohol-Gebrauch). Es wird deshalb von Experten auch von "sexueller Gewalt" und "sexueller Misshandlung" gesprochen, wobei diese Begriffe ebenfalls irreführend sind, da nur bei einem geringen Anteil des Missbrauchs Gewalt oder Drohung anzutreffen ist (etwa 15 Prozent nach Baurmann 1983).

Einverständliche sexuelle Handlungen mit Kindern werden aus moralischen Gründen abgelehnt. Hierbei werden vornehmlich folgende Argumente angeführt.

Da Kinder in Einzelfällen jedoch sagen, dass sie "es" gewollt hätten, ergibt sich ein Dilemma, das nach Bange (2000) durch das Konzept des "wissentlichen Einverständnisses" gelöst werden kann. Es geht davon aus, dass Kinder gegenüber Erwachsenen keine gleichberechtigten Partner sein können, weil sie ihnen körperlich, psychisch, kognitiv und sprachlich unterlegen und Erwachsenen rechtlich unterstellt sind. Daher können sie sexuelle Kontakte mit Erwachsenen nicht wissentlich ablehnen oder ihnen zustimmen. Auf Grund dieses strukturellen Machtgefälles ist jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Kind und einem Erwachsenen sexueller Missbrauch (Bange & Deegener 1996, S. 96f.). Diese Position wird von Befürwortern der Pädosexualität bestritten, jedoch ist pädosexuell immer nur der Erwachsene und es kann dem Kind kaum eine sexuell eingefärbte Adultophilie (Liebe zu Erwachsenen) unterstellt wrden (Dannecker 2002, S. 392).

Einig sind sich WissenschaftlerInnen darüber, dass alle sexuellen Handlungen, die durch Drohungen oder körperliche Gewalt erzwungen werden, sexueller Missbrauch sind. Ebenso einhellig gilt es als sexuelle Gewalt, wenn die sexuellen Kontakte gegen den Willen eines Kindes oder einer/einem Jugendlichen stattfinden. Wenn Kinder in Einzelfällen jedoch sagen, dass sie "es" auch gewollt hätten, darf daraus nicht der Schluss auf ein Einverständnis gezogen werden, vielmehr ist eine solche Aussage eine wichtige Strategie, um die Situation überhaupt zu ertragen. Betroffene Kinder versuchen damit, ihre eigene Machtlosigkeit und das sie verletzende Verhalten des Täters umzudeuten (Herman 1994, S. 142). Solche Abwehrmechanismen helfen dem Kind insbesondere bei innerfamiliärem Missbrauch, z.B. das Vertrauen in die Eltern zu bewahren und eine Erklärung für sein Schicksal zu finden, die seine Eltern von jeder Schuld und Verantwortung freispricht (vgl. Bange 1997).

Verwandte Begriffe und Phänomene
  • Pädophilie und Päderastie sind auf Kinder ausgerichtete sexuelle Neigungen und existieren als solche im Spannungsfeld sexueller Missbrauch
  • Inzest, insbesondere Eltern/Kind-Inzest, wird häufig als sexueller Missbrauch gewertet
  • Die Dunkelziffer ist ein großes Problem bei der Beurteilung der realen Problemgröße
  • Kinderprostitution gilt als eine Form sexuellen Missbrauchs
  • Doktorspiele werden manchmal als "Missbrauch unter Kindern" bezeichnet, insbesondere in den USA
  • False-Memory-Syndrom bezeichnet die Suggestion "falscher Erinnerungen" an sexuellen Missbrauch oder andere Traumata

Sexueller Missbrauch muss vom Begriff der Kindesmisshandlung unterschieden werden, die eine eher spontane Reaktion ist, während der sexuelle Missbrauch über einen längeren Zeitraum anhält und meist auch vorausgeplant stattfindet. Im Gegensatz zur Kindesmisshandlung treten bei sexuellen Übergriffen nur selten sichtbare Verletzungen auf. Kinder an denen Gewalt ausgeübt worden ist, können diese Gewalt beschreiben, während sexuell missbrauchte Kinder hingegen oft nicht in der Lage sind zu beschreiben, was mit ihnen geschehen ist, da sie es noch nicht verstehen bzw. verstehen können.

Das Konzept des wissentlichen Einverständnisses geht davon aus, dass Kinder gegenüber Erwachsenen keine gleichberechtigten Partner sein können, weil sie ihnen körperlich, psychisch, kognitiv und sprachlich unterlegen sind. Hinzu kommt, dass Kinder auf die emotionale und soziale Fürsorge Erwachsener angewiesen und Erwachsenen rechtlich unterstellt sind. Kinder können aus diesen Gründen sexuelle Kontakte mit Erwachsenen nicht wissentlich ablehnen oder ihnen zustimmen. Aufgrund dieses strukturellen Machtgefälles ist jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Kind und einem Erwachsenen sexueller Missbrauch.

Verschiedene ForscherInnen modifizieren das Konzept des wissentlichen Einverständnisses dahingehend, dass sie einen Altersunterschied zwischen Opfer und Täter als Definitionskriterium benutzen. Problematisch an diesem Definitionskriterium ist, dass sexuelle Gewalt unter Jugendlichen nicht erfaßt wird.

Besten (1991) beschreibt folgende maßgebliche Faktoren für sexuellen Missbrauch:

Eines der häufigsten Argumente gegen Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern ist jenes, dass dadurch das Kind geschädigt werde. Dieses Argument ist jedoch zu kritisieren, weil es den Kindern, die über ausreichend Bewältigungsmöglichkeiten verfügen und deshalb nicht unter negativen Folgen leiden, abspricht, einen sexuellen Missbrauch erlebt zu haben (vgl. Amann & Wipplinger 1997, S. 31).

Der sexuelle Missbrauch jeglicher Art stellt stets eine Form der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche oder Erwachsene dar. Die Ansichten darüber, wo sexuelle Gewalt beginnt (Streicheln bis hin zur Schwängerung oder sogar Tötung), klaffen jedoch weit auseinander (vgl. Schmoller & Holz-Dahrenstaedt, 2000, S. 24). Grundsätzlich sind unter sexueller Gewalt jedoch Handlungen zu verstehen, die vom Zeigen pornographischer Darstellungen über Berührungen bis hin zur Vergewaltigung reichen.

Es wird durch Einschüchterungen der missbrauchten Kindern versucht, sie zum Stillschweigen zu bringen. Üblich ist beispielsweise Liebesentzug oder die Drohung, dass geliebte Personen verletzt werden, oder aber den Opfern wird eingeredet, dass sie den Vorfall durch eigenes Fehlverhalten hervorgerufen haben.

Kavemann und Ingrid Lohstötter definieren sexuelle Gewalt in der Weise, dass Männer frei über den Menschen verfügen können, um ihre Lust zu befriedigen (vgl. Schmoller & Holz-Dahrenstaedt 2000, S. 25).

Aus den oben genannten Definitionen wird ersichtlich, dass eine einheitliche Definition von sexueller Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch an Jugendlichen schwer möglich ist. Diese Definitionen sollten dazu dienen eine Sensibilität gegenüber diesem Thema zu entwickeln. Da die Problematik des sexuellen Missbrauchs auch in Zukunft noch aktuell bleiben wird.

Parential Alienation Syndrom

Umstritten ist das Parential Alienation Syndrom (PAS) als eine Form des Kindesmissbrauchs. Dieses Phänomen wurde erstmals von dem amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater Richard A. Gardner (1992) ausführlich beschrieben. Gardner prägte den Begriff, um ein von ihm und anderen Fachkräften in ihrer Arbeit mit psychisch kranken Kindern erkanntes Phänomen näher beschreiben zu können. Es handelt sich dabei um eine massive Form der elterlichen Entfremdung, bei dem ein entfremdender Elterteil ein Kind in einer Verunglimpfungskampagne gegen den anderen Elternteil programmiert, der gewöhnlich liebevoll und engagiert ist. Er definierte dazu folgende 8 PAS-Symptome:

1. Fortgesetzte und unbegründete Zurückweisung und Verunglimpfung eines Elternteils durch das Kind
An gemeinsame schöne Erinnerungen mit dem entfremdeten Elternteil kann sich das Kind nicht mehr erinnern. Das Kind wertet den entfremdeten Elternteil ab, ohne Anzeichen von Verlegenheit und Schuldgefühlen zu entwickeln, und beschreibt ihn generell als böse und gefährlich. Wird allerdings konkreter nachgefragt können die Vorwürfe nicht näher präzisiert werden.
2. Absurde Rationalisierungen
Die Kinder entwickeln für ihre feindselige und ablehnende Haltung irrationale und absurde Rechtfertigungen, welche in keinen Zusammenhang mit tatsächlichen Erfahrungen stehen.
3. Fehlen von normaler Ambivalenz
In normalen Beziehungen zwischen Menschen gibt es immer eine Ambivalenz. An jedem gibt es Verhaltensweisen die gut und weniger gut gefallen. Kinder die von PAS betroffen sind beschreiben den einen Elternteil als nur gut, den anderen als nur böse. Diese Schwarz-Weiss Spaltung ist für PAS besonders kennzeichnend.
4. Reflexartige Parteinahme für den entfremdenden Elternteil
Innerhalb von Familienanhörungen wird ohne zu Zögern und ohne Anzeichen von Zweifel für den betreuenden Elternteil einseitig Partei ergriffen.
5. Eine Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das weitere Umfeld des entfremdeten Elternteils
Kontakte zu Großeltern, Freunden und Verwandten des abgelehnten Elternteils, mit denen das Kind bislang eine gute und warme Beziehung unterhielt werden plötzlich und ebenfalls mit absurden Begründungen abgelehnt.
6. Das Phänomen der "eigenen Meinung"
Der "eigene Wille" und die "eigene Meinung" werden vom betreuenden Elternteil besonders gefördert. Von PAS betroffene Kinder können teilweise schon mit drei oder vier Jahren, darauf hinweisen, dass alles was sie sagen auch wirklich ihre eigene Meinung ist.
7. Abwesenheit von Schuldgefühlen gegenüber dem entfremdeten Elternteil
PAS-Kinder hegen keine Schuldgefühle oder Mitgefühl. Sie behaupten, dass der abgelehnte Elternteil nicht unter dem Kontaktverlust zu seinem Kind leide. Er sei selbst Schuld und es sei gerecht, keinen Kontakt mehr zu ihm haben.
8. Übernahme "geborgter Szenarien"
PAS-Kinder schildern Szenarien und Vorwürfe, welche durch den betreuenden Erwachsenen vermittelt wurden, die sie aber nicht selbst mit dem anderen Elternteil erfahren haben.

Diese Eltern-Kind Entfremdung bedeutet zumindest seelische Gewalt und emotionalen Missbrauch am Kind und an einem Elternteil. Der ungewollte Kontaktabbruch zum Kind bewirkt, dass die die betroffenen Eltern ausgegrenzt werden, oft mit Unterstützung der Behörden durch Dulden, Wegschauen und Nichthandeln.

Aus psychologischer Sicht ist es nicht überraschend, wenn Kinder auf die Turbulenzen elterlicher Trennungsauseinandersetzungen mit psychischen Auffälligkeiten reagieren, die dann vor allem in Belastungen der Umgangskontakte ihren Ausdruck finden. In diesem Sinne ist es durchaus nicht selten zu beobachten, daß - vor allem jüngere Kinder - dem getrennt lebenden Elternteil gegenüber eher reserviert, zurückhaltend, quengelnd oder gar ängstlich auftreten; sie weigern sich, beim anderen zu übernachten, haben nach der Rückkehr Schlafstörungen und Angstträume oder nässen vorübergehend sogar wieder ein.

Quellen:
R. A. Gardner (1998). The Parental Alienation Syndrome. A Guide for Mental Health and Legal Professionals. New Jersey: Creskill.
Richard Gardner. Wikipedia.
WWW: http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Gardner (06-12-12)

Mädchen erlangen durch Reduzierung zum Sexualobjekt Bedeutung

Kavemann & Lohstötter (1989): "All das, was einem Mädchen vermittelt, dass es nicht als Mensch interessant und wichtig ist, sondern dass Männer frei über es verfügen dürfen; dass es durch seine Reduzierung zum Sexualobjekt Bedeutung erlangt, dass es mit körperlicher Attraktivität und Einrichtungen ausgestattet ist, um Männern "Lust" zu beschaffen. Hierzu gehört jeder Übergriff auf das Mädchen, egal ob es heimliche, vorsichtige Berührungen sind, die das Mädchen über sich ergehen lassen muss oder selbst "vornehmen" muss, erzwungener Oralverkehr oder eine regelrechte Vergewaltigung".

Kinder werden als Objekt sexueller Bedürfnisse benutzt

Nach Enders (1990) ist sexueller Missbrauch immer dann gegeben, "wenn ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung nicht in der Lage, sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen wissentlich zuzustimmen. Fast immer nützt der Täter ein Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis aus".

Der Erwachsene nähert sich dem Kind zum Zweck der sexuellen Erregung oder Befriedigung

Eine geläufige Definition des sexuellen Missbrauchs ist der sexuelle Übergriff von Erwachsenen auf Jugendliche bzw. Kinder. Erwachsene benutzen die Jugendlichen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse. Die meisten Kinder bzw. Jugendlichen können die Tragweite dieses Übergriffes noch gar nicht beurteilen (vgl. Engfer 1998, S. 1006). Steinhage (1992): "Sexueller Missbrauch liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener sich einem Kind in der Absicht nähert, sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen". Diese letzte Definition erscheint als die einfachste und klarste, da hier eine klare Abgrenzung zwischen dem oft als fließend beschriebenen Übergang zwischen Zärtlichkeit und Körperkontakt zum Kind und sexuellem Missbrauch herausgearbeitet wird.

Berührungen als Ausgangspunkt für kindgerechte Definition

Adams & Fay (1989) versuchen eine kindgerechte Definition von sexuellem Missbrauch. "Sexueller Missbrauch ist das, wenn dich jemand berührt oder dazu bringt, ihn zu berühren, und dich damit ganz durcheinanderbringt oder wenn du die Berührung vielleicht gar nicht gewollt hast". Berührungen als Ausgangspunkt für eine Definition von sexuellen Missbrauch zu nehmen, hat sich bewährt. Im zweiten Schritt folgt dann die Information, dass diese Berührung auch sexuellen Charakter haben kann. "Vielleicht versucht jemand, dich gegen deinen Willen an der Scheide zu berühren oder dich gegen deinen Willen dazu zu bringen, seinen Penis zu berühren". Die Suche nach einer passenden Definition ist ein individueller Prozess. Es ist darauf zu achten, dass dem Kind die Wörter vertraut sind. Eine möglichst klare Definition hilft dem Kind, sich klare Vorstellungen zu machen, und im Notfall zu reagieren, ohne sich von Angst oder Verwirrung lähmen zu lassen.

Quellen und verwendete Literatur

Sexueller Missbrauch im Internet

Ein informativer Artikel von Beate Schöning (2004) zu dieser neuen Form des häufig mit sexuellen Absichten verbundenen Missbrauchs im Online-Familienhandbuch, aus dem hier einige wichtige Verhaltensregeln wiedergegeben werden:

NetKids-Pocket-Chatguide

Quelle und Linktipp:

Schöning, Beate (2004). Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Internet. Online-Familienhandbuch.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Erziehungsbereiche/s_1174.html (04-12-09)

Sexueller Missbrauch in der Geschichte*)

Auffallend ist die mangelnde Präsenz von Kindern in geschichtlichen Aufzeichnungen. Nicht nur in der Antike, sondern auch in der mittelalterlichen Kunst finden sich kaum Darstellungen von Kindern. Das mangelnde Interesse am Kinde zeigt sich auch im Umgang mit ihnen. So wurden sie unzureichend gepflegt, misshandelt, ausgesetzt, versklavt, getötet und sexuell ausgebeutet. Die Forschung geht davon aus, dass etwa die Hälfte aller Kinder in einem Zustand zwischen Leben und Tod dahinvegetierten und viele starben. Im Unterschied zu heute war die gesellschaftliche Akzeptanz der sexuellen Beziehungen von Männern mit Kindern weitaus größer, da sie mit religiösen Argumenten und alten Mythen gerechtfertigt wurden und somit teilweise legal waren.

Sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit kleinen Kindern hat es immer schon gegeben, dies belegen die Schriften der alten Völker wie Sumerer, Babylonier, Israeliten sowie die Überlieferungen der Griechen und Römer. Der Talmud befand, dass ein weibliches Kind von drei Jahren und einem Tag durch Geschlechtsverkehr mit dem Einverständnis des Vaters verlobt werden könne. Geschlechtsverkehr mit einem noch jüngeren Mädchen sei kein Verbrechen und werde deshalb auch nicht geahndet. Das Kind galt vor allem in der jüdischen, später auch in der christlichen Tradition als Eigentum der Eltern und die Eltern hatten uneingeschränkte Macht über das Kind. "Wenn jemand eine noch nicht verlobte Jungfrau - jünger als 12 Jahre - trifft, sie packt, ihr beiwohnt und dabei ertappt wird, so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens 50 Silberscheckel zu zahlen, auch muss er sie zum Weibe nehmen, dafür, dass er sie schwächte..." (Deut.22:28/29).

In Griechenland oder Rom aufzuwachsen bedeutete häufig, von älteren Männern missbraucht zu werden. In Rom gab es Knabenbordelle und in Athen konnte man sogar per Vertrag einen Knaben mieten. Wo homosexueller Verkehr mit freien Knaben gesetzlich verboten war, hielten sich die Männer Sklavenjungen. Kinder, sowohl Knaben als auch Mädchen, wurden zur Prostitution verkauft.

Im Mittelalter war nach Ansicht der Kirchenfürsten ein Kind durch die vaginale Penetration reif für die Ehe. Das Kind musste allerdings mindestens sieben Jahre alt sein, da dies das Übergangsalter von der Kindheit zum Erwachsensein war. Sieben war auch das gesetzliche Mindestalter für eine Verlobung. Kinderehen wurden meist dann eingegangen, wenn damit ein Machtzuwachs oder Geldgewinn garantiert war.

In der Zeit Ludwig XIII. galt es als besonders anregend mit kastrierten Knaben Analverkehr zu betreiben. Säuglinge und Kleinkinder werden kastriert, um in Bordellen von Männern gebraucht zu werden.

Siehe dazu auch Geschichte der Kindererziehung

Quelle: Salhab, Markus (2004). Sexueller Missbrauch.
WWW: http://www.markus-salhab.de/texte/missbrauch.html (05-06-17)



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