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Praktikumszeugnis in der Bewerbungsmappe

Für die Bewerbung wichtige Praktikumszeugnisse sollten in jeder Bewerbungsmappe enthalten sein, denn ein solches Zeugnis zeigt die bisherigen Berufsstationen des Bewerbers bzw. Bewerberin und belegt die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die man beim Praktikum erworben hat. Ein solches Praktikumszeugnis enhält in der Regel eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und eine Bewertung der Leistung der Praktikantin bzw. des Praktikanten.

Ein solches Praktikumszeugnis muss korrekte Angaben jenes Unternehmens enthalten, bei dem man das Praktikum absolviert hat, den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Praktikanten sowie die Dauer des Praktikums.

Zur Tätigkeitsbeschreibung zählen nur qualifizierende Aufgaben und Tätigkeiten, also berufsrelevante Tätigkeiten, während Hilfstätigkeiten wie Botengänge, Kopieren oder gar Kaffee kochen nicht Bestandteil sein dürfes, da diese Tätigkeiten kein qualifizierendes Merkmal aufweisen.

Die Leistungsbewertung des Praktikanten soll einem zukünftigen Arbeitgeber demonstrieren, wie gut eine Bewerberin oder ein Bewerber in ihrer bzw. seinen Aufgabengebieten ist, was diese bzw. diesen über den zu erwartenden Standard hinaus besonders kennzeichnet und wie seine sozialen Umgangsformen ausgeprägt sind.

Eins Praktikumszeugnis schließt in Regel mit einem Dank für die geleistete Arbeit und den Wünschen für die berufliche Zukunft.

Allerdings ist die Aussagekraft eines Praktikumszeugnisses wegen der gesetzlich festgelegten Wohlwollenspflicht eher gering, was auch für Arbeitszeugnisse gilt, denn jedes Zeugnis darf keine negativen Aussagen über die Praktikantin bzw. den Praktikanten enthalten, die ihr bzw. ihm seine Jobsuche erschweren könnten. Allerdings gibt es einen Zeichencode anwenden, den manche Personalchefs anwenden, allerdings ist seine Anwendung und seine Interpretation umstritten.

Quelle http://www.jobmesse-radar.de/blog/praktikumszeugnis (15-08-08)





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