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Stalking

Der Ausdruck Stalking entstammt der englischen Jagdsprache und kann mit "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden.

Was ist Stalking?

Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen, auch durch Telefonanrufe (Telefonterror), Droh-SMS und -mails (Cyberstalking), Überwachen und Ausspionieren der Zielperson. Die Opfer sind häufiger weiblich als männlich, die Täter häufiger männlich als weiblich. Das Stalking kann sich bis zur körperlicher Gewalt hin entwickeln.

Die Opfer der Stalker leiden oft unter psychischen Folgen des Stalking, die vergleichbar sind mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Auch die Täter zeigen oft psychische Krankheiten und/oder Persönlichkeitsstörungen (Erotomanie). Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. 1 Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer 10 Jahre belästigte. Oft hatten Stalker/in und Opfer eine langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking. Bekannte Persönlichkeiten sind häufiger die Opfer von Stalking, oft durch ehemalige Beziehungspartner oder gar Fremde.

Als psychologisches Konstrukt betrachtet versteht man unter Stalking das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird. Stalking ist also durch Handlungen gekennzeichnet, die eine Schädigung der betroffenen Person zur Folge haben und die dementsprechend als unerwünscht wahrgenommen werden; sie bewirken bei dem Opfer in der Regel Angst, Sorge oder Panik (Voß & Hoffmann 2002).

Stalking ist ein weitverbreitetes Phänomen mit einer hohen Dunkelziffer. Eine Meta-Analyse von insgesamt 103 Studien mit insgesamt siebzigtausend Personen (Opfer) ergab, dass 24 Prozent aller Frauen und 10 Prozent aller Männer mindestens einmal in ihrem Leben Erfahrungen mit Verfolgung und Belästigung gemacht haben. Von den Opfern selbst sind etwa zwei Drittel Frauen (Spitzberg 2002). Die Dauer der Verfolgung/Belästigung beträgt im Durchschnitt etwa 26 Monate, wobei sich allerdings eine große Spannweite von einem Monat bis zu 30 Jahren ergibt. Etwa die Hälfte aller Stalker sind Ex-Partner nach Trennung oder Scheidung.

Manchmal bleibt es nicht bei verbalen Drohungen, sondern der Stalker übt tatsächlich Gewalt gegen sein Opfer, dessen Angehörige, Haustiere oder seinen Besitz aus (z.B. Reifen zerstechen). Selbst der Wechsel der Telefonnummer gilft selten gegen Telefonterror, da Stalker auch Geheimnummern herausfinden. Auch nach Umzügen des Opfers hat der Stalker schnell die neue Adresse ermittelt. Häufig sind auch Belästigungsanrufe am Arbeitsplatz, sowohl beim Opfer als auch dessen Kollegen und Vorgesetzten.

Siehe auch den Lexikoneintrag zu Stalking


In einer neuen Studie der Technischen Universität Darmstadt gaben Opfer von Stalking zunächst an, dass sie von der Polizei oft nicht ernst genommen werden. Teils gab es Empfehlungen, sich doch über den „aufmerksamen Verehrer“ zu freuen – betroffen sind zum Großteil Frauen –, teils wurde gesagt, man könne nichts unternehmen, bevor nicht „wirklich etwas geschieht“. Zum Opfer können dabei auch Familienangehörige werden. In der deutschen Studie wurde aber auch ein Zunehmen von Zerstörungswut und von aggressiven Übergriffen festgestellt. Laut einer Meta-Analyse verschiedener Studien sind ein Viertel aller Frauen und zehn Prozent der Männer mindestens einmal im Leben Opfer von Stalking. Die Dauer der Verfolgung liegt im Schnitt selten unter zwei Jahren, es kommt also zu massiven Veränderungen des Alltags sowohl von Opfer als auch Täter. Stalking ist ein Phänomen, das in etwa der Hälfte der Fälle bei Beziehungsproblemen beziehungsweise nach einer zeitlichen Trennung oder einer Scheidung auftritt. Opfer sind auch Prominente und ebenso Ärzte. Laut einer Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim leidet ein Viertel der Opfer von Stalking an gesundheitlichen Problemen. Die Folgen entsprechen jenen von Dauerstress: Es kommt zu Hypervigilanz, die sich auch in Schlafstörungen, verschiedenen psychosomatischen Symptomen, Angstzuständen und depressiven Verstimmungen niederschlägt. Bei den Tätern kommt es laut der Studie aus Darmstadt ebenso zu Depressionen und Schlafstörungen.

Die Opfer vermuten nur selten einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Stalking und körperlichen beziehungsweise seelischen Symptomen. Dazu kommt die massive Scham, das Thema überhaupt anzusprechen. Bei Frauen ist die Wahrscheinlichkeit zumindest höher, dass sie mit den gesundheitlichen Problemen, die anfangs vielleicht als lästige Lappalien erscheinen, zum Arzt gehen. Männer brauchen dazu deutlich länger, auch wenn es darum geht, das Problem beim Namen zu nennen.

Nach Jens Hoffmann (Institut für Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt) wird das Stalken auf Seiten der Täter von einer sehr starken Realitätsverzerrung begleitet, den sie glauben manchmal, dass sie das eigentliche Opfer sind. Stalkern gegenüber sollte man daher nie die Auswirkungen ihres Nachstellens auf die Opfer erwähnen, denn aus deren Sicht ist das zum einen eine Bestätigung, dass ihr Verhalten Erfolg hatte, zum anderen löst die Konfrontation mit den Folgen Abwehrmechanismen aus. Vordergründig geht es Stalkern ja darum, dass sie eine Beziehung zu ihrem Opfer wollen, von diesem wahrgenommen werden wollen. Dass Stalker kein Mitgefühl mit ihren Opfern haben, besagt keineswegs, dass sie grundsätzlich nicht zu Mitgefühl fähig sind, d. h., der in den Medien oft gezeichnete Typ des mitleidlosen Monsters ist eher selten, wobei der Anteil der Psychopathen unter den Stalkern bei etwa zehn Prozent liegt.

Torsten Lauer, vom Referat Kommunikation und Medien des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit schreibt auf idw-online, dass die Anzahl der von Stalking Betroffenen in den vergangenen 15 Jahren nicht zurückgegangen ist, obwohl gegen Stalker mittlerweile verschärft mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln vorgegangen wird. Die Ergebnisse zeigen, dass sich beim Thema Stalking trotz einiger Fortschritte, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, nach wie vor ein hoher Beratungs-, Informations- und Schutzbedarf für Betroffene ergibt. Die 2018 erhobenen Daten aus einer Befragung von Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern wurden mit Daten einer Studie aus dem Jahr 2003 verglichen, wobei 10,8 Prozent der Befragten im Jahr 2018 angegeben haben, von Stalking betroffen zu sein, 2003 waren es 11,6 Prozent, d. h., die Häufigkeit von Stalking hat im Zeitverlauf nicht signifikant abgenommen, obwohl gegen Stalker mittlerweile verschärft mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden kann. Auch die Geschlechterverteilung von Tätern und Betroffenen ist in den vergangenen 15 Jahren weitgehend identisch geblieben, wobei Frauen mit einem Anteil von 14,4 Prozent deutlich häufiger betroffen sind als Männer (5,1 Prozent). Das Hauptproblem im Zusammenhang mit Stalking ist nach wie vor die Tatsache, dass es meist Ex-Partner sind, die zum Stalker oder zur Stalkerin werden, wobei mit Cyber-Stalking eine neue Methode hinzugekommen ist, denn durch Internet und soziale Netzwerke haben sich die Möglichkeiten von Stalking erweitert. Hinzu kommt, dass die zwischenzeitlich eingeführten rechtlichen Möglichkeiten, gegen Stalker vorzugehen, von Betroffenen im Jahr 2018 mehrheitlich als nicht ausreichend eingeschätzt werden. Auffällig ist der nach wie vor hohe Anteil an Betroffenen, die angeben, keine ausreichenden Kenntnisse über die rechtlichen Möglichkeiten zu haben.

Anti-Stalking-Gesetz

Seit 2006 gibt es auch eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass neben dem Aufsuchen der räumlichen Nähe, dem Abpassen vor der Haustür oder am Arbeitsplatz kann nun auch das Verfolgen mit Telefonaten, E-Mails, SMS oder Briefen geahndet werden kann. Die möglichen gesetzlichen Maßnahmen reichen von Wegweisung und Aussprechen eines Betretungsverbotes bis hin zur Festnahme.

Nach § 107a ist zu bestrafen, wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt. Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

Antistalking-Gesetz - Österreich

Mit 1. Juli 2006 tritt in Österreich das sogenannte „Antistalking-Gesetz“ in Kraft. Der neu in das geltende Strafgesetzbuch aufgenommene Paragraf 107a stellt widerrechtliche „beharrliche Verfolgung“ unter Strafandrohung bis zu einem Jahr. Beharrliche Verfolgung ist dann gegeben, wenn folgende Vorgehensweisen einer Person geeignet sind, eine andere Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, und dieses Verhalten eine längere Zeit hindurch fortgesetzt wird:

  1. Wenn der Stalker die räumliche Nähe des Opfers aufsucht;
  2. Wenn der Stalker im Wege der Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zum Opfer herstellt;
  3. Wenn der Stalker unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen für dieses bestellt;
  4. Wenn der Stalker unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Dritte dazu bewegt, mit diesem Kontakt aufzunehmen.

Im 2. Fall muss das Opfer einen Antrag stellen, wenn es will, dass diese Form des Stalking strafrechtlich verfolgt wird. In allen anderen Fällen muss, sobald eine offizielle Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft)vom Sachverhalt Kenntnis erlangt, ist dieser zu überprüfen.

Um Stalking nicht nur im Strafverfahren verfolgen zu können, sondern um dem Opfer Mittel an die Hand zu geben, sich gegen den Stalker wehren zu können, wurde auch die Exekutionsordnung geändert. Eingriffe in die Privatsphäre können durch folgende Mittel unterbunden werden:

  1. Durch das Verbot der persönlichen Kontaktaufnahme sowie durch das Verbot der Verfolgung des Opfers;
  2. Durch das Verbot, brieflich, telefonisch oder in sonstiger Weise Kontakt aufzunehmen;
  3. Durch das Verbot des Aufenthalts an festzulegenden Orten;
  4. Durch das Verbot, persönliche Daten und Lichtbilder des Opfers weiterzugeben und zu verbreiten;
  5. Durch das Verbot, Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung persönlicher Daten des Opfers bei einer dritten Person zu bestellen;
  6. Durch das Verbot, eine dritte Person zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu veranlassen.

Die Geltungsdauer einer derartigen einstweiligen Verfügung darf laut Gesetz nicht länger als ein Jahr sein.


Antistalking-Gesetz im Wortlaut

Beharrliche Verfolgung

§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen.

Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre

§ 382g (Abs. 1) EO
Der Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre kann insbesondere durch folgende Mittel gesichert werden:

1. Verbot persönlicher Kontaktaufnahme sowie Verbot der Verfolgung der gefährdeten Partei,
2. Verbot brieflicher, telefonischer oder sonstiger Kontaktaufnahme,
3. Verbot des Aufenthalts an bestimmt zu bezeichnenden Orten,
4. Verbot der Weitergabe und Verbreitung von persönlichen Daten und Lichtbildern der gefährdeten Partei,
5. Verbot, Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung personenbezogener Daten der gefährdeten Partei bei einem Dritten zu bestellen,
6. Verbot, einen Dritten zur Aufnahme von Kontakten mit der gefährdeten Partei zu veranlassen.

(2) Das Gericht kann mit dem Vollzug von einstweiligen Verfügungen nach Abs. 1 Z 1 und 3 die Sicherheitsbehörden betrauen. § 382d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. Im Übrigen sind einstweilige Verfügungen nach Abs. 1 nach den Bestimmungen des Dritten Abschnitts zu vollziehen.

(3) Auf einstweilige Verfügungen nach Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Z 4 bis 6 ist § 391 Abs. 2 nicht anzuwenden. Die Zeit, für die eine solche einstweilige Verfügung getroffen wird, darf ein Jahr nicht übersteigen.

Wann wird Liebe zum Wahn?

Liebeskummer ist ein Phänomen, das jeder Mensch einmal oder mehrmals in seinem Leben erlebt. Die Grenzen zum Krankhaften sind dabei fließend. Stalking ist wohl auch eine Zeiterscheinung bzw. ein Zeichen dafür, dass auch die verschiedenen Arten der Zuwendung, die den menschlichen Emotionen zuzurechnen sind, immer brutaler werden, ähnlich also wie die verschiedensten Formen der Aggression. Menschen haben sich schon immer schwer getan, wenn sie zurückgewiesen werden. Danach ist für eine gewisse Zeit Trauerarbeit notwendig und schließlich das Akzeptieren des Unvermeidlichen. Das ist die Reaktion einer reifen Persönlichkeit. Eine unreife Persönlichkeit hingegen sagt: "Ich habe das Recht auf alles, was ich will!". Ein solcher Mensch hat nicht gelernt, Zurückweisungen (Frustrationen) zu verarbeiten. Sein Motto lautet: "Ich will es haben - koste es, was es wolle. Und wenn ich es nicht haben kann, dann darf es auch kein anderer haben". Stalker halten sich häufig für normale Menschen und stehen voll hinter ihrem Tun. Viele Stalker können sich selbst kaum noch helfen, sodass eine langwierige Therapie nötig ist.

In der Biografie von Stalkern findet man oft Trennungserlebnisse der Eltern oder fehlende stabile Bindungserfahrungen, wobei der Umgang der Eltern mit ihrem Kind eher kühl und distanziert war, d.h., es hat an der Nestwärme gefehlt. Die Folge ist daher eine große Verunsicherung, ein Problem mit Trennung und Loslassen, wobei dieses Muster später aktiviert wird, sodass sie zu Gefangenen ihres Verhaltensmusters werden und daher ist bei Stalkern die Wiederholungsgefahr sehr groß.

Wie verhält man sich gegenüber einem Stalker?

Weitere Informationen: http://www.stalking.at

 

Stalking im Internet

Stalking findet auch über die Medien des Internets statt und führt zu teilweise erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität von Betroffenen, die das Netz oftmals als eine Art "Krieg" erleben.

Das für das Stalking typische Nachstellen, Verfolgen und Bedrängen vollzieht sich in den Medien des Internets wesentlich greifbarer als unter Umständen in der nicht virtuellen Lebenswelt. Wer Äußerungen auf Websites einer Webpage platziert, macht diesen Text - sofern keine Zugangsbeschränkungen bestehen - für die weite Netzöffentlichkeit potentiell abrufbar und im Regelfall über Suchmaschinen erreichbar. Dies gilt auch für das Einstellen eines Bildnisses, in welcher Form auch immer. Es gilt in besonders praxisrelevanter Weise für das Einstellen von Postings in Internetdiskussionsforen, aber auch für Chatrooms und Mailinglisten, die allerdings kein direktes Platzieren von Bildnissen erlauben, sofern dies nicht per Hyperlink geschieht. Denkbar ist auch das Einbinden von Informationen der Betroffenen selbst im Kontext eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Textes durch Hyperlink. Der Angriff auf die Person - sofern zurechenbar - ist damit meist dokumentierbar.

Wie beim Cybermobbing verursachen Online-Stalker meist größere psychische Schäden als offline, denn infolge der Angriffe sind ihre Opfer meist einem höheren Stresslevel ausgesetzt und erleiden eher Traumata als Betroffene klassischen Stalkings, denn der Mangel an Fluchtwegen aus dem omnipräsenten Internet sowie dessen öffentliche Natur verleihen den Attacken eine größere Intensität als in der "realen Welt". Methoden und Symptome sind oft ähnlich wie beim Online-Mobbing, d.h., Stress, Unruhe, Angst, Ess- und Schlafstörungen können etwa auch die Folgen bedrohlicher E- Mails oder Instant Messages sein. Rund ein Fünftel der Online-Stalker nutzt mittlerweile Social Networks zur Verfolgung von Opfern.

Szenarios für Internet-Stalking

Eine Möglichkeit, Informationen über sich preiszugeben ist die Präsentation einer eigenen Webpage, ggf. auch mit Bildern, ganz "privat" (…) oder auch zu Marketingzwecken geschäftlich. Das Bild gefällt, die restlichen Daten auch. Eine Stalkerin oder ein Stalker - ggf. mit sadistischen Neigungen - hängt sich dran und bestückt entweder das Gästebuch - soweit vorhanden - oder den E-Mail-Account mit "Liebesgrüßen".

Inzwischen hat der Internetstalker als "Liebesbeweis" eine Homepage ins Netz gestellt, ggf. mit einem an den Namen der Betreffenden erinnernden oder damit sogar identischen Domainname, ggf. mit per Inlinelinking vom Server des Opfers eingebundenen Fotos des Opfers, sie betreffenden Texten, Aufforderungen sie anzurufen, weiteren persönlichen Daten, die inzwischen ausgespäht wurden und einiges mehr.

Damit nicht genug, ist auch nicht auszuschließen, dass ein Stalker bei entsprechender Abweisung zu noch aggressiveren Formen übergeht, den Server der Betroffenen, deren Site hackt, die Daten manipuliert, Hyperlinks zu pornographischen Angeboten oder Nazisites, einfügt, Brückenseiten konstruiert und schließlich sogar maßgebliche Passwörter für den elektronischen Geschäftsverkehr crackt und damit endgültig die Grenze zur Computerkriminalität überschreitet.

Literatur

Freisleben-Teutscher, Christian F. (2005). Stalking: Der Dauerstress schadet der Gesundheit. Ärzte Woche, 19. Jahrgang Nr. 15.

Interview mit Jens Hoffmann im Wiesbadener Kurier vom 1. Mai 2012

Voss, H.-G. (2004): Zur Psychologie des Stalking. In Kerner, H.-J. & Marks, E. (Hrsg.), Internetdokumentation Deutscher Präventionstag. Hannover.
http://www.praeventionstag.de/content/9_praev/doku/voss/index_9_voss.html (05-04-08)
http://www.nachrichten.at/nachrichten/423066 (06-02-16)

http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking (05-04-08)

https://idw-online.de/de/news725418 (19-10-18)

Hansen, Ralf (2004). "Der Troll, der mich liebte". Stalking in den Medien des Internets - eine rechtliche Betrachtung.
WWW: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17965/1.html (05-11-30)

Auf der zitierten Seite von Internet Stalking Ralf Hansen (Rechtsanwalt in Düsseldorf) findet sich eine ausführliche Diskussion zur rechtlichen Problematik des Internet-Stalkiung bzw. auch Hinweise darauf, wie man als Netizen dieser Mobbingform entgegnen kann.


Bericht einer Betroffenen

Mein Stalker verfolgt mich auch schon jahrelang, erstmal war es nur online im Usenet, wo ich an Sachdiskussionen unter meinem Realnamen teilnehme. Anfangs dachte ich, er würde im Usenet in den Pädagogik u.ä. Gruppen nur normal mitdiskutieren, aber plötzlich begann er ohne Anlaß und aus heiterem Himmel, meinen Namen, Anschrift und irgendwelche Lügen über mich zu verbreiten und mich auch in andere Gruppen zu verfolgen und dort dasselbe zu machen. Das machte er aber nicht nur mit mir, sondern mit ganz unterschiedlichen Personen, sowohl Frauen als auch Männer. (…) Das hat mich richtig krank gemacht, ich war dann zur Kur und habe ganz lange überhaupt nicht mehr geschrieben. Unternehmen konnte ich nicht viel, weil er sich über einen ausländischen Provider "versteckt" und ganz frech behauptet, das Internet wäre sowieso ein rechtsfreier Raum und man würde ihn nie erwischen. Als er dann aus den Diskussionsgruppen verschwunden zu sein schien, habe ich irgendwann wieder angefangen, unter meinem Realnamen mitzudiskutieren. Es dauerte nicht lange, da fing er wieder an, die alten Lügen und meine alte Anschrift zu verbreiten.

Quelle: http://www.stalkingforum.de/vbforum/showthread.php?t=1686 (05-04-26)



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