Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich 4020 Linz, Starhembergstraße 14 Tel. 0732/1708; Fax 0732/7720/1788 | |||
Sprechstunden: Montag und Mittwoch: Montag, Dienstag und Donnerstag: | 10:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr |
1. Was wird angeboten?
Ìnformation und umfassende Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern(-teile), Kindergärtner/innen, Lehrer/innen, Horterzieher/innen, Nachbarn/innen, Eltern der/des Freundes/in, ... die direkt oder indirekt vom Problem der sexuellen Ausbeutung betroffen sind. Neben der individuellen Unterstützung im Einzelfall bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren/innen an, gibt Informationsbroschüren zum Thema heraus und leistet Öffentlichkeitsarbeit.
2. Was sind die Stärken der Kinder- und Jugendanwaltschaft?
- Rechtsträger der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist das Land Oberösterreich; die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat aufgrund ihrer gesetzlichen Grundlage im Jugendwohlfahrtsgesetz das ausdrückliche Recht zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und öffentlichen Dienststellen sowie sonstigen mit einem konkreten Fall befaßten Einrichtungen notwendige Unterstützungen einzufordern und die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
- Aufgrund ihrer gesetzlichen garantierten Weisungsfreiheit kann die Kinder- und Jugendanwaltschaft individuell, flexibel und unkonventionell Hilfe leisten.
Information und Beratung erfolgt vertraulich und kann auch anonym in Anspruch genommen werden. Nach außen gerichtete Schritte werden nur in Absprache und mit Zustimmung der/des Betroffene/n unternommen.
- Aufgrund der interdisziplinären Ausbildung der Mitarbeiter/innen (Juristinnen/ Psychologin/Sozialarbeiterin und Psychotherapeutin) ist eine umfassende Beratung möglich.
3. Welche Vorgangsweise wird empfohlen?
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet in einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch eine individuelle Beratung, sodaß keine generelle Vorgangsweise dargelegt werden kann. Aufgrund der Umstände im konkreten Einzelfall werden gemeinsam mit der/dem Betroffenen überlegt, welche weiteren Schritte gesetzt werden sollen: Sei es die Inanspruchnahme des/der Kinderschutz-Zentren, Familientherapeutische Beratungsstellen, Jugendämter, Frauenhäuser, ... und/oder eine Strafanzeige erstattet werden soll, oder wie das Kind bei einem bereits laufenden Gerichtsverfahren bestmöglich unterstützt werden kann.
4. Welche Wege bleiben offen?
Es gibt in jedem Fall mehrere Möglichkeiten die eingeschlagen werden können. Die Entscheidung diesbezüglich muß der/den Betroffenen überlassen werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft zeigt die Möglichkeiten auf, bietet Vermittlung, etwa Therapien, an, wenn notwendig und erwünscht begleitet eine Mitarbeiterin das Kind/ die/den Jugendliche/n zur polizeilichen oder gerichtlichen Einvernahme als Vertrauensperson, ...
5. Grenzen der betreffenden Institution?
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet Information und Beratung, nicht geleistet werden können etwa Therapien. Diesbezüglich wird aufgrund der Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen kompetent weitervermittelt.
6. Auswirkungen:
Die Beratungsgespräche erfolgen vertraulich. Nach außen gerichtete Schritte, etwa Weitervermittlung, Einschaltung des Jugendamtes, Anzeigen, ... werden nur in Absprache und mit Zustimmung des/der Betroffenen gesetzt.
Anregungen und Wünsche an: nig@mail.padl.ac.at | conception, information logistics & webdesign by PADL Webmaster: Astrid Leeb |