Hinweis: Diese Seiten sind die Dokumentation einer Ausstellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft aus dem Jahr 1997, sodass alle genannten Daten der Institutionen nicht mehr aktuell sind!

 



Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich


4020 Linz, Starhembergstraße 14
Tel. 0732/1708; Fax 0732/7720/1788

Sprechstunden:

Montag und Mittwoch:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
10:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

1. Was wird angeboten?

Ìnformation und umfassende Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern(-teile), Kindergärtner/innen, Lehrer/innen, Horterzieher/innen, Nachbarn/innen, Eltern der/des Freundes/in, ... die direkt oder indirekt vom Problem der sexuellen Ausbeutung betroffen sind. Neben der individuellen Unterstützung im Einzelfall bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren/innen an, gibt Informationsbroschüren zum Thema heraus und leistet Öffentlichkeitsarbeit.


2. Was sind die Stärken der Kinder- und Jugendanwaltschaft?

3. Welche Vorgangsweise wird empfohlen?

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet in einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch eine individuelle Beratung, sodaß keine generelle Vorgangsweise dargelegt werden kann. Aufgrund der Umstände im konkreten Einzelfall werden gemeinsam mit der/dem Betroffenen überlegt, welche weiteren Schritte gesetzt werden sollen: Sei es die Inanspruchnahme des/der Kinderschutz-Zentren, Familientherapeutische Beratungsstellen, Jugendämter, Frauenhäuser, ... und/oder eine Strafanzeige erstattet werden soll, oder wie das Kind bei einem bereits laufenden Gerichtsverfahren bestmöglich unterstützt werden kann.


4. Welche Wege bleiben offen?

Es gibt in jedem Fall mehrere Möglichkeiten die eingeschlagen werden können. Die Entscheidung diesbezüglich muß der/den Betroffenen überlassen werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft zeigt die Möglichkeiten auf, bietet Vermittlung, etwa Therapien, an, wenn notwendig und erwünscht begleitet eine Mitarbeiterin das Kind/ die/den Jugendliche/n zur polizeilichen oder gerichtlichen Einvernahme als Vertrauensperson, ...


5. Grenzen der betreffenden Institution?

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet Information und Beratung, nicht geleistet werden können etwa Therapien. Diesbezüglich wird aufgrund der Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen kompetent weitervermittelt.


6. Auswirkungen:

Die Beratungsgespräche erfolgen vertraulich. Nach außen gerichtete Schritte, etwa Weitervermittlung, Einschaltung des Jugendamtes, Anzeigen, ... werden nur in Absprache und mit Zustimmung des/der Betroffenen gesetzt.

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