Alle Kinder sind gleich,
es gibt keine gleicheren
Kinder türkischer oder bosnischer Eltern haben also dieselben Rechte wie Kinder österreichischer Eltern. Kein Kind darf benachteiligt werden, weil es eine andere Hautfarbe hat als andere Kinder, weil es ein Mädchen ist und nicht ein Junge.
(Kinderrechtskonvention, Artikel 2)

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