Verfahren - Opferschutz: Ein Widerspruch? |
Do,3.4.1997
14 -19 Uhr
Pädak HS 1
Enquete
Mit der Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Täter bei Verdacht des sexuellen Mißbrauchs kommt ein Verfahren in Gang, das für das betroffene Kind oft große Belastungen mit sich bringt. Die neuen Zeugenschutzbestimmungen der Strafprozeßnovelle 1993, etwa der Einsatz von Videotechnik im gerichtlichen Verfahren, nehmen auf die besondere Situation des Kindes als Opfer Bedacht und sollen es vor erneuten Belastungen weitestgehend schützen. Wie aber sieht die Praxis aus? Reichen diese Bestimmungen aus? Bedarf es noch zusätzlicher Opferschutzbestimmungen? Ist ein Strafverfahren unter dem Aspekt des Opferschutzes Oberhaupt möglich? Expertinnen werden über die praktischen Erfahrungen berichten, darüber hinaus sollen neue Lösungsansätze diskutiert werden.
Am Podium:
HR Dr. Albin Gsaxner, Jugendwohlfahrt
beim Amt der OÖ Landesregierung
OR Mag. Erwin Fuchs, Dorothea Wimmer, Kriminalpolizei
Dr. Siegfried Sittenthater, Staatsanwaltschaft Linz
Dr. Erich Jahn, Richter, Landesgericht Linz
Dr. Brigitte Hauck, Gericht[. beeidete Sachverständige
Primar Dr. Werner Gerstl Landeskinderklinik
DSA Herbert Paulischin, Kinderschutz-Zentrum Linz
Mag. Maria Schwarz-Schlöglmann, OÖ. Kinder- und
Jugendanwaltschaft
Begrüßung durch Josef Acker[, Landesrat für Jugendwohlfahrt
Moderation Mag. Uschi Christi, Redakteurin des ORF OÖ.
anschl. Buffet
Anmeldung mit beigefügter Antwortkarte erbeten.
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